D e l m e n h o r s t e r - J u g e n d h i l f e - S t i f t u n g | ||
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Schule ist nicht nur Lernort, sondern auch Lebensort. Unter diesem Leitgedanken
steht das Konzept für die Sozialarbeit an Delmenhorster Schulen. Eine zielgerichtete
und gleichberechtigte verbindliche Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule
gilt als Grundlage zur Umsetzung dieses Kerngedankens. Die Verantwortung für die
Erreichung des Ziels liegt ebenfalls bei beiden Kooperationspartnern gemeinsam.
Sozialarbeit an Schulen ist ein sozialpädagogisches Angebot der Jugendhilfe; sie wirkt
vorrangig in Schulen und deren sozialem Umfeld und bedient sich unterschiedlicher
sozialpädagogischer Methoden. Hierdurch eröffnet sie Zugänge zu allen
Leistungsbereichen der Jugendhilfe für Heranwachsende und deren Erziehungsberechtigte. Damit greift diese Form der Prävention die Möglichkeit der Jugendhilfe auf, schnell und
so früh wie möglich Handlungskompetenz zu zeigen, gestalterisch einzuschreiten und
dem gesellschaftlichen Auftrag Rechnung zu tragen, um Kinder und Jugendliche in
ein selbstverantwortliches Leben zu führen.
Sozialarbeit an Schulen hat zum Hauptziel die Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in der Schule und damit eine Verbesserung der individuellen
Lebenssituationen. Auch wenn Sozialarbeit an Schulen häufig zu einer Entspannung
im schulischen Alltag bzw. auch einer entlasteten Unterrichtssituation beiträgt bzw.
führt, ist diese Entlastung im Sinne der Jugendhilfe kein Schwerpunkt der sozialpädagogischen Arbeit.
Im Gegensatz zum Bereich der Jugendhilfe, in dem der Bund über die Befugnisse zur Gesetzgebung verfügt, haben die Länder aufgrund ihrer Kulturhoheit die Gesetzgebungskompetenz für den Bereich des Bildungswesens. Vor diesem Hintergrund sind die rechtlichen Grundlagen für die Jugendhilfe im SGB VIII und die der Schule in den Schulgesetzen der Länder zu finden. Die Kooperation beider Institutionen vollzieht sich damit nicht im rechtsleeren Raum. Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Sozialarbeit an Schulen befinden sich im SGB VIII.
Insbesondere im § 81 werden die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Kooperation mit den Schulen und Stellen der Schulverwaltung verpflichtet. Diese Regelung ist insofern für die Sozialarbeit an Schulen von Bedeutung, als dass die Jugendhilfe nur in Zusammenarbeit mit anderen Sozialisationsinstanzen ihre Aufgabe als präventive und offensive Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen wahrnehmen kann.
Weiterhin sind im SGB VIII folgende Paragrafen maßgeblich für die Sozialarbeit an Schulen: § 11 SGB VIII: Sozialarbeit an Schulen fördert die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, knüpft an den Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitgestaltet. Sie richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen mit dem Ziel, "sie zur Selbstbestimmung zu befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anzuregen und hinzuführen."
§ 13 SGB VIII: Sozialarbeit an Schulen leistet Jugendsozialarbeit gemäß § 13 des KJHG. Jugendsozialarbeit richtet sich an solche Kinder und Jugendliche, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Ihnen sollen sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung und ihre soziale Integration fördern.
§ 14 SGB VIII: Neben und in Kooperation mit anderen Akteuren leistet Sozialarbeit an Schulen erzieherischen Kinder- und Jugendschutz nach § 14 des KJHG. "Entsprechende Maßnahmen sollen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenver- antwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen."
§ 16 SGB VIII: Sozialarbeit an Schulen leistet Beratung in Erziehungsfragen und trägt so zur allgemeinen Förderung der Erziehung in Familien nach § 16 des KJHG bei. Sie berät Eltern, vermittelt in Konfliktfällen zwischen Eltern und Lehrkräften, kooperiert mit der Elternvertretung und berät Lehrkräfte und Schulleitung in (sozial-) pädagogischen Fragen.
Korrespondierend dazu ist im Niedersächsischen Schulgesetz im § 25, Abs. 3 festgehalten: „Schulen arbeiten mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich wesentlich auf die Lebenssituation junger Menschen auswirkt, im Rahmen ihrer Aufgaben zusammen“.
Zur Umsetzung des Leitgedankens,Lebensort werden zu lassen, ist esals Voraussetzung festzuhalten. die Schulen für Kinder und Jugendliche zu einem unabdingbar, grundlegende Rahmenbedingungen
Zuständigkeiten
Die inhaltliche Ausgestaltung der Sozialarbeit an Schulen als Leistungsangebot der
Jugendhilfe liegt bei der Delmenhorster-Jugendhilfe-Stiftung als Träger des Angebotes.
Nichts desto trotz ist die Umsetzung und das Gelingen des Projektes maßgeblich
von der gemeinsamen Verantwortungsübernahme der Kooperationspartner
Delmenhorster-Jugendhilfe-Stiftung und Schule abhängig. Ein gemeinsamer Kooperationsvertrag,
in dem Grundlagen, Arbeitsbedingungen und Ziele der Arbeit und Zusammenarbeit
zwischen jeder einzelnen Schule und der Delmenhorster-Jugendhilfe-Stiftung
festgelegt sind, bildet die Basis der Kooperation. Grundsätzlich greift Sozialarbeit
an Schulen nicht in die schulischen Pflichtaufgaben (Unterricht, Unterrichtsvertretung,
Pausenaufsicht etc.) ein.
Die Bereichsleitung für die Sozialarbeit an Schulen bei der Delmenhorster-Jugendhilfe-Stiftung
fungiert als Koordinator zwischen Schulleitungen und den Mitarbeitern
der Sozialarbeit an Schulen vor Ort. Sie hat neben der Fachaufsicht auch
Weisungsbefugnisse gegenüber den Sozialarbeitern an Schulen und entscheidet über
den Personaleinsatz. Die Bereichsleitung hat darauf zu achten, dass die Tätigkeitsbereiche
klar abgegrenzt zum Lehrauftrag der Pädagogen an den Schulen erfolgen, die
gemeinsamen Zielvereinbarungen eingehalten werden und trägt die Gesamtverantwortung
für die Sozialarbeit an Schulen.
Ausstattung
Grundsätzlich benötigen die pädagogischen Fachkräfte eine angemessene räumliche
und sächliche Ausstattung an der Schule, um eine qualitativ hochwertige Arbeit zu
leisten.
Zu den strukturellen Mindeststandards der Sozialarbeit an Schulen gehören geeignete
Räume mit entsprechender Ausstattung, d.h. Räume, die Multifunktionen haben, also
für Beratungs- und Gesprächsangebote und für Gruppen- und Freizeitaktivitäten
nutzbar sind, sowie die Möglichkeit der Mitnutzung von spezifischen Räumen in der
Schule wie PC-Raum, Küche, Textilraum, Sporthalle und weiteren. Wichtig ist, dass
besonders in den Arbeitsräumen ein ungestörtes Arbeiten möglich ist, diese also
nicht gleichzeitig anderweitig genutzt werden, und dass der Datenschutz durch abschließbare
Ausstattungsgegenstände gewährleistet ist.
Weiterhin ist notwendig, dass dem pädagogischen Mitarbeiter auch außerhalb des
Schulbetriebs (abends, in den Ferien) Zugang zu den Räumlichkeiten der Schule ermöglicht
wird.
Neben der notwendigen Ausstattung wie PC, Telefon (über das auch außerhalb der
Öffnungszeiten ohne Vermittlung eine Erreichbarkeit und Möglichkeit zu telefonieren
gewährleistet sein muss) sowie einem Internetzugang in der Schule ist auch die Mitnutzung
der schulischen Infrastruktur wie Kopiermöglichkeit, Postversand und weiteres
durch die Fachkräfte obligatorisch.
Schulische Einbindung
Die Sozialarbeit an Schulen muss bestmöglich in die Institution Schule eingebunden
sein. Hierfür sollten die Sozialpädagogen an allen relevanten Konferenzen, Dienstbesprechungen
und Gremiensitzungen in der Schule teilnehmen. In Klassenkonferenzen
sollten die Vertreter der Sozialarbeit an Schulen grundsätzlich einbezogen werden.
Zielgruppe der Sozialarbeit an Schulen sind grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler
der Schule. Sie richtet sich insbesondere an Kinder und Jugendliche mit sozialen
und individuellen Beeinträchtigungen. In diesem Zusammenhang sind die Eltern, das
Lehrerkollegium der jeweiligen Schule und das erweiterte Umfeld der Schüler als weitere
Zielgruppe für die Sozialarbeit an Schulen zu definiert.
Sozialarbeit wendet sich deshalb bezogen auf die Zielgruppe Schüler an Kinder und
Jugendliche, die auf Grund soziokultureller Probleme zusätzlich belastet und schwer
in die schulische Gemeinschaft und leistungsbezogene Prozesse einzugliedern sind.
Schüler, die Probleme mit dem regelmäßigen Schulbesuch haben, Schüler mit speziellem
Unterstützungsbedarf im Rahmen von Gruppenangeboten, Kinder und Jugendliche, die
durch soziale, kognitive und psychische Beeinträchtigungen besonders belastet
sind und Schüler, die sich in akuten Konflikt- und Krisensituationen befinden.
Ein besonderes Augenmerk ist auf diejenigen Eltern gerichtet, welche sowohl selbst
als auch in Zusammenhang mit den Problemlagen ihrer Kinder verstärkt Belastungen
ausgesetzt sind. Dabei kann es sich sowohl um allgemeine Erziehungshilfen als auch
um Hilfen bei der Bewältigung spezifischer Problemlagen handeln.
Sozialarbeit an Schulen soll die Trennung der Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen
in verschiedene Lebensbereiche überwinden. Da Schulen einen zentralen Ort
darstellen, der einerseits den Anspruch „Entwicklung und Förderung“ in den Vordergrund
stellt, andererseits viele Faktoren diesem nicht dienlich sind, ist eine Ansiedlung
von professionellen Jugendhilfeangeboten für alle Kinder und Jugendlichen angezeigt.
Alle übergeordneten und konkreten Ziele der Sozialarbeit an jeder Schule werden in Form
von Zielvereinbarungen zwischen der Delmenhorster-Jugendhilfe-Stiftung und
der Schule erarbeitet und regelmäßig überprüft.
Unter dem Leitmotiv „Schule ist nicht nur Lernort sondern auch Lebensort“ ist das Hauptziel der Sozialarbeit an Schulen
Zentrale Grundlagen für alle Ziele sind folgende Handlungsansätze:
Prävention
Sozialarbeit an Schulen als letztes Mittel ist zu kurz gedacht. Vielmehr sollen durch
präventive Sozialarbeit Kinder und Jugendliche frühzeitig in ihrer Entwicklung gefördert
und gestützt werden, um individuelle Benachteiligungen abzubauen und gleichberechtigte
Lebenschancen herzustellen und um weitergehende ambulante oder stationäre
erzieherischen Hilfen zu vermeiden. Ein weiterer zentraler Ansatz der Prävention
in der Sozialarbeit an Schulen bezieht sich auf den Umgang mit Drogen, Gewalthandlungen
und weiteren Fehlentwicklungen von Kindern und Jugendlichen.
Intervention
Frühzeitige Hilfen bei der Lösung von Problemen verhindern lange Leidenswege und
ihre vielschichtigen Nebeneffekte und Auswirkungen bezogen auf das gesamte Schulleben.
Daneben tragen sie zur Kompetenzverbesserung für Kinder, Jugendliche und
Eltern bei.
Die Vernetzung mit präventiven Maßnahmen innerhalb der Schule ist unabdingbar,
da nur dadurch eine dauerhafte Schwerpunktverlagerung von intervenierenden zu
präventiven Maßnahmen erfolgen kann.
Koordination
Sozialarbeit an Schulen koordiniert mit der Schule und den Eltern abgestimmte Maßnahmen
im Rahmen der Einzelfallberatung mit externen Fachinstitutionen. Sie organisiert
die Zusammenarbeit mit außerschulischen Kräften und Einrichtungen bei der
Durchführung von Projekten und unterstützt Initiativen, die die Kooperation mit
außerschulischen Institutionen und damit eine Öffnung der Schule ins Gemeinwesen
fördern.
Interkulturelle Arbeit
Ziel der interkulturellen Arbeit in der Schule ist es, ein gewalt- und konfliktfreies
Zusammenleben und gegenseitige Akzeptanz unter Berücksichtigung der kulturellen
Unterschiede und Begegnungen zu ermöglichen. Dabei kommt der Unterstützung von
Migrantenkindern und -jugendlichen und deren Familien eine besondere Bedeutung
zu.
Partizipation
Ein weiterer Handlungsansatz besteht darin, die demokratischen Mitgestaltungskompetenzen
von Jugendlichen am politischen, sozialen und kulturellen Leben zu fördern.
Partizipation und demokratisches Handeln sollen dabei über konkrete Übungsfelder
und Situationen erfahren und über eigenes Handeln eingeübt werden.
Geschlechtsspezifische Arbeit
Grundlage einer geschlechtsspezifischen Arbeit in der Schule ist eine auf Gleichberechtigung
ausgerichtete Mädchenarbeit bzw. Jungenarbeit, die die unterschiedlichen
Lebenslagen, Bedürfnisse und Probleme von Mädchen und Jungen benennt und Veränderungen
in Gang setzt. Außerdem soll das Verständnis und die Toleranz füreinan-
der gestärkt werden.
Zur Erreichung der genannten Ziele und Handlungsansätze bedient sich die Sozialarbeit an Schulen eines vielfältigen Repertoires unterschiedlicher Maßnahmen, die grundsätzlich mit Schule und nach Bedarf mit Eltern, Jugendhilfe und weiteren Kooperationspartnern abgestimmt sind, sowie individuelle Problemlagen und Schwerpunktsetzungen berücksichtigen. In erster Linie umfasst die Sozialarbeit an Schulen folgende Angebote und Maßnahmen:
Beratung und Einzelfallhilfe
Durch die Präsenz der Sozialarbeit an Schulen haben Kinder und Jugendliche die
Möglichkeit, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und sich in Problemsituationen Rat
zu holen. Grundlage für eine effiziente Einzelfallhilfe ist eine vollständige Betrachtung
des Lebensumfeldes der Schüler.
Im Mittelpunkt der Einzelfallhilfe stehen dabei Probleme in der Persönlichkeitsentwicklung,
Konflikte mit Mitschüler/innen, Probleme in der Familie, Konflikte mit Lehrkräften,
Schulabsentismus, Lernprobleme und Schulschwierigkeiten, sowie soziale
Auffälligkeiten.
Aus der Beratung kann sich bei Bedarf eine längerfristige sozialpädagogische Begleitung
im Schulalltag oder die Einleitung einer systematischen Fallarbeit entwickeln. In
Absprache mit dem Schüler ist es sinnvoll, Klassenlehrer oder weitere Bezugspersonen
in den Kontakt einzubinden.
Elternarbeit
Um die Probleme aus der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen, die sich im schulischen
Alltag widerspiegeln, bewältigen zu können, ist eine umfangreiche Eltern- und
Familienarbeit notwendig. Die Eltern und andere Erziehungsberechtigte werden unterstützt,
um ihr Kind in seinem Entwicklungsprozess positiv zu fördern. Die Familienarbeit
umfasst Information und Prävention, Krisenintervention und Beratung. Sozialarbeit
an Schulen hat für Eltern eine wichtige Funktion und sollte in Kooperation
mit Lehrkräften entsprechende Angebote machen. Das können Beratungen, thematische
Elterngesprächsrunden (eventuell in Kooperation mit Fachkräften), Hausbesuche
von Lehrkräften und Sozialarbeiter gemeinsam, Teilnahme an Elternversammlungen
oder Vermittlungshilfen sein. Solche Angebote dienen der Verbesserung der
Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen, der Förderung der Erziehungskompetenz,
der Unterstützung bei Problem- und Krisensituationen, der Vermittlung sowie
Begleitung bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Jugendhilfe und anderen
Unterstützungsangeboten und dem Abbau von Schwellenängsten gegenüber der
Schule.
Sozialpädagogische Gruppenarbeit
Sozialpädagogische Gruppenarbeit umfasst ein breites Spektrum möglicher Angebote
mit unterschiedlichen Zielen und Organisationsformen. Allen gemeinsam ist ein
sozialpädagogischer Handlungsansatz, bei dem die Bedürfnisse und das gemeinsame
Handeln im Vordergrund stehen. Diese Gruppenangebote unterstützen gezielt
benachteiligte, beeinträchtigte oder gefährdete Kinder und Jugendliche darin, die Schule
und ihre Anforderungen zu bewältigen.
Während der Abbau von Leistungsdefiziten und das Schließen von Wissenslücken
eine schulische Aufgabe ist, besteht die Aufgabe der Sozialarbeit an Schulen darin,
Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung der hinter den Lernproblemen stehenden
Lebensprobleme zu helfen, sie zu unterstützen, einen persönlichen Sinn im erfolgreichen
Schulbesuch zu finden, ihre Persönlichkeit zu stärken, um im sozialen Umfeld
Ressourcen zu erschließen.
Durch die Gruppenarbeit werden Kommunikations- und Verhaltensmuster erlernt, die
für die Integration der Kinder und Jugendlichen in den Klassenverband und andere
soziale Gruppen notwendig sind. Ziele dabei sind die Förderung der gegenseitigen
Akzeptanz, der sozialen Kompetenz der Gruppenmitglieder und die Verbesserung des
sozialen Klimas.
Offene Angebote
Damit Kinder und Jugendliche Vertrauen zu dem jeweiligen Sozialpädagogen aufbauen
können, ist es notwendig, Orte und Situationen zu schaffen, in denen sich Schüler
und Sozialarbeiter in anderen als den schulischen Zusammenhängen erleben. Hier
können Anknüpfungspunkte und Vertrauen für spätere Beratungen entstehen.
Offene Angebote sind Angebote, die allen Schülerinnen und Schülern zu bestimmten
Zeiten offen stehen und ihnen Gelegenheit geben, sich zu treffen, sich auszutauschen,
Geselligkeit, Vergnügen und Entspannung zu erleben, aber auch Anerkennung
und Eigenverantwortung zu erfahren. Für die Sozialarbeit an Schulen sind solche
Treffs niedrigschwellige Angebote, um mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt zu
kommen.
Nachmittagsangebote
Nachmittagsangebote haben in der sozialpädagogischen Arbeit einen hohen Stellenwert:
Einerseits können durch Angebote Schüler entsprechend ihren Stärken gefördert
werden, auf die im Schulleben keine Rücksicht genommen werden kann, andererseits
wird Schule besonders durch Angebote außerhalb des Unterrichts als Lebensort
für Schüler fühlbar.
Für Nachmittagsangebote eignen sich besonders Freizeit-, Sport- und Kulturangebote.
Neben innerschulischer Kooperation sind im Bereich der Nachmittagsangebote
besonders viele Möglichkeiten der Kooperation mit weiteren Institutionen möglich
und erwünscht. Hierzu gehören gemeinsame Angebote mit den umliegenden Jugendhäusern,
Sportvereinen im Umfeld und weiteren Einrichtungen und Vereinen
Vorort.
Ferienangebote
Auch durch Ferienangebote erleben Kinder und Jugendliche die Schule nicht nur als
Lernort, sondern auch als Lebensort. Aus diesem Grund sind für die Schulferien zu
Ostern, im Sommer und Herbst Ferienangebote obligatorisch. Möglich sind sowohl
einzelne Angebote als auch Tagesausflüge oder längere Ferienfahrten.
Da parallel zu schulischen Ferienangeboten auch diverse weitere in Delmenhorst
stattfinden, sind hier ebenfalls Kooperationen erwünscht. Einbindungen in und Kooperationen
mit bestehenden Ferienangeboten von Jugendhäusern, Arbeitskreisen
und weiteren sind obligatorisch. An Grundschulen mit nachschulischer Betreuung, die
eine Ferienbetreuung vorsieht, wird eine entsprechende Abgrenzung der Angebote
beachtet.
Projektarbeit
Projektarbeit in der Schule hat vielfältige Funktionen und Möglichkeiten. Gemeinsam
mit Lehrkräften und weiteren Kooperationspartnern sollen themenspezifische Projekte
beispielsweise in den Bereichen Ernährung, Drogen, Bewegung, unsere Schule,
unser Stadtteil sowie gruppenspezifische Projekte geplant, organisiert, durchgeführt
und reflektiert werden.
Vernetzung
Um umfassende Arbeit für Schüler zu leisten ist es unabdingbar, dass sich alle Einrichtungen
vor Ort, die den Lebensbereich der Schüler tangieren und begleiten, austauschen
und kooperieren oder sich inhaltlich wie auch operativ abstimmen. Dies gilt
ganz besonders für sozialpädagogische Angebote unterschiedlicher Träger mit voneinander
abgegrenzten Aufgabenbereichen an einer Schule. Nur so können die Ressourcen
ideal genutzt werden. Sozialarbeit an Schulen unterstützt die Schule bei ihrer
Öffnung ins Gemeinwesen und ermöglicht Kooperationspartnern den Zugang zur
Schule.
Eine Zusammenarbeit von Sozialarbeit an Schulen, Lehrkräften und weiteren sozialen
Einrichtungen ist in vielfältiger Weise möglich. An erster Stelle steht die intensive
Kooperation mit den Mitarbeitern des Allgemeinen Sozialen Dienstes. Gemeinsame
Hilfeplangespräche oder Hilfskonferenzen, an denen neben dem Klassenlehrer auch
Sozialarbeit der Schule teilnehmen, führen zu einer effektiven, zielgerichteten Arbeit
mit dem betreffenden Schüler. In einem breiten Netzwerk unterschiedlicher Einrichtungen
und Institutionen, mit denen in den verschiedensten Bereichen zusammengearbeitet
wird, sind außerdem die Jugendhäuser, Polizei, Beratungsstellen, Mobiler
Dienst Delmenhorst, Nachbarschaftbüros, Kindergärten u.a. Einrichtungen obligatorisch.
Besonders zweckmäßig ist es, Angebote nicht parallel zu bestehenden Angeboten
im Stadtteil zu initiieren, sondern die Strukturen für Kooperationen zu nutzen und
auszuweiten.
Zweifellos ist auch die interne Vernetzung der Sozialarbeit an Schulen unerlässlich
und in der Praxis von großer Bedeutung. Demnach entstehen innerhalb des Kollegiums
der Sozialarbeit an Schulen Arbeitsgruppen, die Aktionen, Programme und Angebote
gemeinsam planen, durchführen und nachbereiten. Zudem werden bewährte
Methoden in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ausgetauscht und weitergegeben.
Wenn es zu einem Schulwechsel einzelner Schüler kommen sollte oder wenn
Kinder die Grundschule zu einer weiterführenden Schule verlassen, findet der Übergang
begleitet durch die Sozialarbeit an Schulen statt.
Gremienarbeit
Ein wichtiger Arbeitsbereich der Sozialpädagogen einer Schule, der sich nachhaltig
auf die positive Vernetzung mit Kooperationspartnern auswirkt, ist die Mitarbeit in
Gremien. Neben den schulischen Gremien gibt es eine Vielzahl fachspezifischer
Arbeitskreise, in denen ein intensiver Austausch unter Fachkräften, die Weitergabe von
Informationen und die Transparenz der unterschiedlichen Arbeitsfelder im Mittelpunkt stehen.
Mitwirkung an Schulprogrammen und der Schulentwicklung
Neben Angeboten für Schüler hat die Sozialarbeit an Schulen auch institutionsbezogene
Aufgaben, darunter die Mitarbeit in schulischen Gremien. Sie berät die Institution
Schule und die Lehrkräfte in sozialpädagogischen Fragen und Erfordernissen und
beteiligt sich an der Schulentwicklung. Die Mitwirkung an zentralen Umstrukturierungsprozessen
in Schulen, wie gegenwärtig die Inklusion, ist erwünscht. In diesem
Verständnis der Sozialarbeit an Schulen ist die Schule ein sich ständig entwickelnder
Lern- und Lebensort, dazu muss auch Sozialarbeit an Schulen als eigenständige Institution
im Schulprogramm und in der Schulentwicklung fest verankert sein.
Gemäß der Aufgabenbereiche von Mitarbeitern in der Sozialarbeit an Schulen ist in
der Regel mindestens eine Personalstelle in Vollzeit pro Schule vorgesehen. Nach
Bedarf oder aufgrund einer Zusammenlegung von zwei Schulen müssen weitere Personalstellen
eingeplant werden. Der Personalschlüssel orientiert sich an Schülerzahlen,
dem Einzugsgebiet der Schule, dem Migrationsanteil an der Schule, den Jugendhilfezahlen
sowie dem statistisch festgehaltenen Zahlenmaterial der Sozialarbeiter
der entsprechenden Schule. In Absprache mit der Schule werden die Sozialpädagogen
von der Delmenhorster-Jugendhilfe-Stiftung ausgewählt und an den Schulen
eingesetzt.
Der Einsatz der Sozialpädagogen richtet sich zudem nach der Organisationsstruktur
der Schule, was vor allem Schulen mit dem Ausbau des Ganztagsangebotes korreliert.
Eine Voraussetzung hierfür ist, dass ein oder mehrere Träger als Kooperationspartner
für die kontinuierliche Nachmittags- und Ferienbetreuung zur Verfügung stehen und
mit der Sozialarbeit an Schulen zielführend kooperieren. Sind diese Voraussetzungen
gegeben und sprechen sich alle Beteiligten für die Kooperation aus, kann eine
Reduzierung der Sozialarbeit an Schulen vorgenommen werden.
In erster Linie werden sich diese Einschränkungen auf den Freizeitbereich am Nachmittag
sowie in den Ferien beziehen. Für die Praxis bedeutet dies, dass die Ausgestaltung
und die Verantwortung für die freizeitpädagogischen Angebote für die Schüler
der beteiligten Schulen nicht mehr bei den Mitarbeitern der Delmenhorster-Jugendhilfe-Stiftung
liegt, sondern bei den weiteren beteiligten Trägern. Eine Kooperation der
Träger im Freizeitbereich mit der Sozialarbeit an Schulen in Form von Absprachen
und intensivem Austausch, aber auch übergreifenden Projekten, durch die
besonders die Zielgruppe der Sozialarbeit an Schulen, d.h. die Kinder mit besonderen
sozialen Auffälligkeiten, angesprochen werden, ist unerlässlich.
Jährlich finden Gespräche mit allen Beteiligten (Delmenhorster-Jugendhilfe-Stiftung,
Schulvertretern und Sozialarbeit an Schulen) über Wirkungsweisen und Zielerreichung
von Sozialarbeit an Schulen an jeder einzelnen Schule statt. Die Arbeit wird
von allen gleichermaßen anhand der Zielvereinbarungen beleuchtet. Falls nötig, werden
Maßnahmen zur Zielerreichung verändert, verstärkt oder aufgegeben. In Einzelfällen
kann es sich auch als notwendig erweisen, die Ziele der Sozialarbeit an Schulen
gemeinsam zu verändern.
Quantitative Daten werden in Form von Erhebungen von Teilnehmerzahlen und
Angebotsreichweite, Statistiken über Eltern- und Lehrerkontakte, Presseveröffentlichung,
Fragebögen und Beobachtung der Schülerzahlen bei Angeboten erhoben.
Die Dokumentation von Prozessen bei Einzelfallhilfen und Prozessen in Gruppen gilt
für alle Mitarbeiter als verpflichtend. Eine öffentliche Präsentation der Arbeitsergebnisse
(Sachbericht, Fachartikel, Ausstellung) findet nach Bedarf und Absprache statt.
Weiterhin wird das Konzept der Sozialarbeit an Schulen regelmäßig in der Fachöffentlichkeit
wie Fachtagungen, Präventionstag oder weiteren Gremien präsentiert und
diskutiert.
Regelmäßig terminierte Dienstbesprechungen, Foren, kollegiale Fallberatungen und
Fachberatungen/Coachings sind bindend für alle Mitarbeiter angesetzt und sichern
die fachliche Qualität der Arbeit. Weiterhin werden jährlich Reflexions- und Fachtagungen
veranstaltet.
Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung der Delmenhorster Präventionsbausteine
im Auftrag der Stadt durch die Universität Oldenburg (2007-2010) wurde der
Sozialarbeit an Schulen eine äußerst positive Zielerreichung bescheinigt, die Ergebnisse
liegen in schriftlicher Form vor und können eingesehen werden.